Auch der LSVD ist zum Cologne-Pride mit zwei Veranstaltungen vertreten. In diesem Jahr geht es um die Themen Selbstbestimmungsgesetz, Familien-…
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sucht für sein Projekt „Queer Refugees Deutschland“ ab 1. Juli 2019 ein*e Projektmitarbeiter*in (Vollzeit) Die…
In NRW wurde eine schwer kranke Transfrau abgeschoben LSVD fordert sofortigen Stopp von menschenunwürdigen Abschiebungen Köln. 31. Januar 2019. Am Dienstag, 29. Januar, vollzog die Ausländerbehörde des Rhein-Erft-Kreises die Abschiebung einer schwer kranken Transfrau nach Mazedonien, obwohl ein Antrag bei der Härtefallkommission NRW anhängig war. Die Asylsuchende ist laut mehreren ärztlichen Stellungnahmen schwer psychisch krank und leidet an Diabetes. In ihrer Heimat Mazedonien wurde sie aufgrund ihrer Transgeschlechtlichkeit und Zugehörigkeit zur Gruppe der Roma mehrfach Opfer von Gewalt und Anfeindungen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte den Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ ab. „Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Nordrhein-Westfalen ist schockiert, dass die Ausländerbehörde des Rhein-Erft-Kreises die Transfrau trotz ihrer schweren Erkrankungen einfach abgeschoben hat. Mit der Abschiebung nehmen die Behörden den möglichen Tod der Asylsuchenden in Kauf. Dieses Verhalten spricht allen Grund- und Menschenrechten Hohn. Der LSVD fordert die Landesregierung und die Ausländerbehörden auf, diese menschenrechtswidrige Praxis sofort zu stoppen.“, erklärt Arnulf Sensenbrenner aus dem Landesvorstand des LSVD Nordrhein-Westfalen. Mazedonien gehört zu den sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“. Die Einstufung dieser Länder hat zur Folge, dass Flüchtlinge einem beschleunigten Asylverfahren unterliegen. Diese Schnellverfahren ohne Zugang zu fachkundiger Beratung und ausreichendem Rechtsschutz bedeuten, dass sie faktisch von einer fairen Prüfung ihrer Asylgründe ausgeschlossen werden. LSBTI aus diesen „sicheren“ Herkunftsstaaten, denen es nicht gelingt, ihre sexuelle und geschlechtliche Identität wenige Tage nach Ankunft in Deutschland offenzulegen, können somit auch aus einem laufenden Klageverfahren abgeschoben werden. Ein Verfahren, dass der besonderen Schutzbedürftigkeit von LSBTI auch aus diesen Staaten Rechnung trägt, existiert derzeit nicht. Die Politik ist dringend gefordert dies zu ändern. „Trans* sind in Mazedonien immer noch massiven Anfeindungen ausgesetzt. Sie bekommen oft nur wenig bis gar keinen Schutz. Für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI), die der Minderheit der Sinti und Roma angehören, ist die Lebenssituation noch prekärer, da sie Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind.“, so LSVD Landesvorstand Sensenbrenner weiter. Pressemeldung als pdf Hintergrund Kölner Flüchtlingsrat: Pressemitteilung zur Abschiebung der Transfrau Das bewirkt eine Einstufung von Verfolgerstaaten zu “sicheren Herkunftsstaaten”