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Einladung zur Buchvorstellung "Zwischen Verfolgung und Selbstbehauptung" mit anschließender Podiumsdiskussion über die Rehabilitierung und Entschädigung nach § 175 StGB in der Bundesrepublik verfolgter und verurteilter Männer


Programm

- Grußwort
- Vorstellung des Buches „Zwischen Verfolgung und Selbstbehauptung“ (Dr. Frank Ahland)
- Impulsvortrag „Wie vergessen waren die vergessenen Opfer?“ (Prof. Dr. Constantin Goschler, RUB)
- Podiumsdiskussion zur Rehabilitierung und Entschädigung nach §175 StGB in der Bundesrepublik verfolgter Männer mit

• Constantin Goschler, Bochum, Historiker
• Michael Jähme, Köln, Zeitzeug_innenprojekt der ARCUS-Stiftung NRW
• Reinhard Klenke, Köln, Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS)
• Josefine Paul, Münster, MdL Bündnis 90/Die Grünen
• Sven Wolf, Remscheid, MdL SPD [angefragt]
• Sven Sprenger, Essen, Landesvorsitzender der LSU NRW
• Jasper Prigge, Essen, stv. Landessprecher Die Linke NRW
Moderation Manuel Izdebski, Dortmund

Haus der Geschichte des Ruhrgebiets Bochum, Clemensstraße 17-19 Donnerstag, 24. November 2016 19.00 Uhr

Eine Kooperation des Arbeitskreises Schwule Geschichte Dortmunds gemeinsam mit Forum Geschichtskultur an Rhein und Emscher e.V., Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS), Rosa Strippe e.V. und LSVD NRW e.V.

Zum Hintergrund

Vor einem Jahr luden der Arbeitskreis Schwule Geschichte Dortmunds und das Forum Geschichtskultur an Ruhr und Emscher zu einer wissenschaftlichen Tagung, die sich der Erforschung eines drängenden Desiderats der Ruhrgebietsgeschichte widmete: der Geschichte der Lesben und Schwulen. Nicht allein die Verfolgung homosexueller Menschen in der Region, auch die stets neu aufkeimenden Bestrebungen ihrer Selbstbehauptung kamen dabei zur Sprache.


Nun erscheint der Tagungsband mit zwölf Beiträgen von Laien und Wissenschaftler_innen unterschiedlicher Disziplinen. Aus diesem Anlass greifen wir eines der Themen des Bandes heraus und diskutieren die zur Zeit sehr aktuelle Forderung nach Rehabilitierung und Entschädigung nach Paragraf 175 StGB in der Bundesrepublik verfolgter Männer.


Von 1871 bis 1994 beeinflusste der § 175 StGB das Leben homosexueller Männer maßgeblich, bedeutete die Bloßstellung doch nicht selten den Verlust der bürgerlichen Existenz. Ständige Angst vor strafrecht- rechtlicher Verfolgung, aber auch vor Denunziation und Erpressung ließen nicht wenige Homosexuelle in Sucht oder Suizid einen Ausweg suchen. Wer als NS-verfolgter Homosexueller in der Bundesrepublik einen Antrag auf Entschädigung stellen wollte, setzte sich der Gefahr erneuter Strafverfolgung aus.

Jahrzehntelang ließ die etablierte Geschichtswissen- schaft die verfolgten Homosexuellen außer Acht. Ihre wissenschaftliche Würdigung wurde auch dadurch erschwert, dass Akten aus Behörden und Archiven noch in jüngster Zeit massenweise vernichtet wurden.

Vor wenigen Wochen nun legte Heiko Maas, Bundesminister der Justiz, einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der nach 1945 Betroffenen vor. Anlass genug, darüber mit kompetenten Fachleuten und Vertretern politischer Parteien zu debattieren. Voraussichtlich wird auch ein Betroffener von seinen Erfahrungen berichten.

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